Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1.   Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle vergangenen, laufenden und künftigen Geschäfte mit  dem Auftraggeber, ohne, dass es einer späteren Wiederholung bedarf. Mit der Annahme unseres Angebotes oder unserer Auftragsbestätigung erkennt sie der Besteller für sich verbindlich an, selbst  dann, wenn seine eigenen Geschäftsbedingungen anders lauten, auch, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von unseren Bedingungen müssen schriftlich vereinbart sein und sind nur dann wirksam, wenn sie die Unterschrift unseres Geschäftsführers tragen.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss

1.   Angebote sind freibleibend. Alle Preise sind Nettopreise, zu denen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommt.

2.   Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung u.a. Anschriftendaten einfließen.

3.   Bei Abweichungen der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers von der Bestellung des Auftraggebers verpflichtet sich der Auftraggeber, der Auftragsbestätigung innerhalb von 3 Werktagen spezifiziert zu widersprechen, anderenfalls er die Abwicklung des Vertrages nach Maßgabe der Auftragsbestätigung wünscht.

4.   Bei Nichtabnahme bestellter Leistung, mit deren Herstellung noch nicht begonnen wurde, können dem Auftraggeber für bereits aufgewandte Kosten und entgangenen Gewinn pauschal 20% der Bruttoauftragssumme in Rechnung gestellt werden. Die Geltendmachung des tatsächlichen Schadens des Auftragnehmers bleibt diesem freigestellt.

§ 3 Ausführung , Lieferung

1.   Die Ausführungs- bzw. Lieferfrist beginnt nach Eingang aller vom Besteller zu stellenden erforderlichen Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung.

2.   Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Geringfügige Verzögerungen sind zulässig.

3.   Bei Lieferverzögerung bis zu 6 Wochen durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben - höhere Gewalt, Streik, Feuer usw. - und durch Lieferverzug durch Lieferanten schließen wir jede Verantwortung wegen späterer oder unmöglicher Lieferung aus.

4.   Ist bei Anlieferung der Ware keine Baufreiheit vorhanden, oder verzögert sich der Einbau aus anderweitigen von uns nicht zu vertretenden Gründen, so ist die gelieferte Ware vom Auftraggeber  innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.

§ 4 Gewährleistung

1.   Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf Mängelfreiheit auch sämtlicher  Bedienfunktionen zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, Beanstandungen unverzüglich vorzubringen. Unterlässt er dies oder wird gar die Ware von Ihm verbraucht, verarbeitet veräußert oder eingebaut, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Behauptet der Auftraggeber das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, so hat er die Beweislast. Zusicherungen Dritter gelten nicht als Zusicherung des Auftragnehmers.

2.   Gewährleistung ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer oder gewaltsamer Bedienung oder Überbeanspruchung und bei Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter an dem beanstandeten Gegenstand.

3.   Bei berechtigter Beanstandung ist der Auftragnehmer verpflichtet, nach seiner Wahl entweder nachzubessern oder für beanstandete Teile Ersatz zu liefern, oder evtl. Aus- und Einbaukosten oder sonstige unmittelbare oder mittelbare Schäden zu tragen. Ausgenommen hiervon ist Vorsatz der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

1.   Mit Auftragserteilung bestätigt der Besteller seine Zahlungsfähigkeit bzw. seine Kreditwürdigkeit. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber Sicherheiten zu leisten im Sinne des § 648a BGB (Bankbürgschaft), ohne die dortige Einschränkung des § 648a, Abs. 5, Ziffer 2 BGB.

2.   Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir Voraus, dass die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug ohne Behinderungen erbringen können. Unsere Angebote basieren auf der Leistungsbeschreibung ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse.

3.   Die Zahlung hat grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.   Zahlungsverzug tritt mit der Fälligkeit ohne Mahnung ein. Ab Zahlungsverzug zahlt der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 1% über dem jeweiligen Diskont.

5.   Die Zahlung wird spätestens fällig, bzw. die Rechnungslegung möglich im Falle, dass der Auftragnehmer als Subunternehmer tätig wird und das Hauptwerk als abnahmefähig fungiert wird bzw. zwischen Hauptauftraggeber und Hauptauftragnehmer abgenommen wird. Dies gilt für BGB-Verträge (§641 BGB) sowie für VOB/B-Verträge zwischen jegliche Parteien. Jegliche sonstige Abnahmefiktionen schlagen auf den Auftragnehmer (Sub) durch.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1.   Alle gelieferten waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur restlosen Tilgung aller Forderungen und Nebenforderungen.

2.   Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug bzw. -verweigerung sind wir zur Einleitung gerichtlicher Schritte bzw. zur Rücknahme der gelieferten Waren berechtigt. Der Besteller gestattet uns zu diesem Zweck, seine Räume, Grundstücke und Baustellen zu betreten, sowie alles für den Abtransport Erforderliche zu tun.

3.   Die durch den eventuellen Wertverfall bei Rücknahme der Ware entstandenen Kosten, sowie den entgangenen Gewinn, hat der Besteller in voller Höhe zu übernehmen. Notfalls werden diese durch einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss eingezogen.

§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand                       

1.   Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Langewiesen.

2.   Gerichtsstand unter Kaufleuten ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer darf jedoch auch am Sitz des Auftraggebers klagen.

3.   Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder  werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksamen Teile werden durch wirksame Vereinbarungen, die dem Inhalt der unwirksamen Vereinbarungen am nächsten kommen, ersetzt.

Schreinerei
Frank Wenig GmbH & Co.KG

In den Folgen 11

98693 Ilmenau

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